1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für jede Art von Dienstleistungen wie z.B. Einzel- und Gruppencoachings, Beratungen, Workshops oder Trainings, die von NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust angeboten werden. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Vertrages heranzuziehen.
2. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das Vorgespräch.
Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Handelt es sich um einen Montagstermin, so kann dieser spätestens freitags bis 13 Uhr storniert werden. Dies kann telefonisch oder schriftlich (Mail, Postzugang) erfolgen. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage bis 8 Stunden vor dem Termin wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Dies gilt auch für das Erstgespräch. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung.
3. Rücktritt vom Vertrag
NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aus nicht von NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall oder höherer Gewalt der Fall.
In diesem Fall wird der Klient unverzüglich von NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust verständigt. Zudem wird individuell und in Absprache ein Ersatztermin vereinbart.
Für die anfallenden Kosten seitens des Klienten wie beispielsweise die Reisekosten oder sonstige Auslagen, die ihm dadurch entstanden sind, besteht kein Anspruch auf eine Übernahme. NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust haftet ausdrücklich nicht für Schadensersatzansprüche und Folgeschäden.
4. Haftung
Die von NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust erbringt seine Berater-, Coaching und sonstigen Dienstleistung nach bestem Wissen. Eine Haftung für evtl. auftretende Folgeschäden aus diesen Dienstleistungen ist ausgeschlossen.
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Coachings, Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust
5. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen behält sich NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust vor.
Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungs- sowie Trainingsleistungen werden die in der Vereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Raummiete, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching-, Beratungs- bzw. Trainings-Honorars.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
6. Copyright
Alle Unterlagen, die an den Klienten ausgegeben werden, sind rein zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt; die Weitergabe an Dritte und der kommerzielle Gebrauch sind nicht gestattet.
Das Urheberrecht an den Konzepten und den ausgegebenen Unterlagen gehört allein NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen und Konzepte ohne schriftliche Zustimmung von NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust ganz oder teilweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine auszugsweise oder vollständige Veröffentlichung ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
7. Vertraulichkeit
NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
8. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust gespeichert und automatisiert weiterverarbeitet. NEOVENTUM CONSULT – Business Coaching/Change Management – Heiko Pust stellt Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung, sofern dies nicht unbedingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz finden sich auch in der Datenschutzerklärung auf unserer Website: https://www.neoventum.de/datenschutz
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Für sämtliche Streitigkeiten wird Bremen als Gerichtsstand vereinbart. Der Gerichtsstand Bremen gilt auch dann, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bremen, 01.05.2019
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 01.05.2024
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